Abschleppkosten

Kosten für Abschleppgebühren nach dem Unfall

Die Abschleppkosten werden im Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung getragen.

Nach einem Unfallschaden ist das beschädigte Fahrzeug oft nicht mehr fahrbereit, geschweige denn verkehrssicher nach STVZO. In diesem Falle sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und Ihrem Fahrzeug, das beschädigte Fahrzeug von einem professionellen Unternehmen abschleppen lassen.

Hierzu ist, angepasst an die jeweilige Situation oder die Schwere des Unfalls, der Einsatz eines entsprechenden Abschleppfahrzeugs notwendig.

Ein Abschleppfahrzeug kommt dann nach einem Unfallschaden, einer Autopanne oder einem technischen Defekt am Fahrzeug zum Einsatz. Die Kosten dafür deckt die gegnerische Versicherung,

Sicheres Unterstellen Ihres Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall

Sie sind sich nicht sicher, wohin mit Ihrem Fahrzeug nach dem Unfall?
Wichtig für Sie ist, dass sich niemand an Ihrem Auto zu schaffen machen kann, kostbare Teile entwendet werden oder das Fahrzeug noch weiter beschädigt wird.

Auch Gebühren für die Aufbewahrung, Sicherstellung Ihres Autos nach einem unverschuldeten Unfall werden von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Vermittlung eines Abschleppunternehmens oder eines sicheren Abstellortes für Ihr Fahrzeug. Lesen Sie unsere Tipps zum richtigen Abschleppen!

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