Kostenvoranschlag

Unsere Welt wird immer hektischer und auch der Verkehr auf unseren Straßen nimmt deutlich zu. Unfallschäden sind daher fast schon vorprogrammiert. Die Heftigkeit der einzelnen Unfallschäden ist dabei breit gefächert und reicht vom kleinen Kratzer bis hin zum Totalschaden. Ist die Schuld des Gegners geklärt, gilt es im nächsten Schritt die Höhe des Unfallschadens festzustellen. Dabei ist der Geschädigte aber gesetzlich verpflichtet, die Kosten gering zu halten. Also stellt sich die Frage, ob Kostenvoranschlag oder Gutachten. Damit einher geht dann die weitere Frage, ob Sie zunächst vielleicht Ihre Autowerkstatt oder gleich einen Gutachter kontaktieren sollten. Viele Fahrzeugbesitzer wissen oftmals gar nicht, dass ein Kfz-Gutachter ebenfalls einen Kostenvoranschlag anstelle eines Gutachtens erstellen kann. In der Folge eröffnet Ihnen der Kostenvoranschlag vom Gutachter weitere Vorteile und vor allem sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Viele Autofahrer sind der Meinung, für einen Kostenvoranschlag könnten Sie nur zur Kfz-Werkstatt gehen

Wurden Sie in einen Unfall verwickelt und ist die Schuldfrage zu Ihren Gunsten geklärt, geht es als nächstes darum, den bestehenden Schaden finanziell zu bewerten. Nun sind die Geschädigten aber angehalten, die daraus resultierenden Folgekosten so gering wie möglich zu halten. Damit stehen Sie bei einem augenscheinlich kleinen Schaden vor dem Problem, ob der wesentlich günstigere Kostenvoranschlag dem Gutachten vorzuziehen ist. Das ist insbesondere deshalb von großer Relevanz, da viele Autobesitzer der Meinung sind, dass sie einen Kostenvoranschlag ausschließlich von der Kfz-Werkstatt und ein Gutachten beim Schadensgutachter erhalten. Teilweise verlangen Werkstätten aber bis zu zehn Prozent der geschätzten Kosten, also ist das auch eine Frage des Geldes, wenn der Kostenvoranschlag nicht mehr ausreichend ist. Wünschen Sie umgekehrt aber sofort ein Gutachten, das kostspieliger ist, kann die Versicherung diese Kosten bei einem zu geringen Schaden zurückweisen.

Die Lösung : Bei Kleinschäden fertigen wir Ihnen ein Kurzgutachten

Vorteil: Wir arbeiten unabhängig von Versicherung und Werkstatt. Ihnen entstehen keine Kosten und das Kurzgutachten hat trotzdem eine beweissichernde Funktion. Sollte es einmal zu Streitigkeiten kommen, so sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Schnell machen die Reparaturkosten ein Gutachten erforderlich. Die Begründung lautet dann, dass ein Gutachten nur übernommen wird, wenn es sich um keinen Bagatellschaden mehr handelt. Nachdem die Grenze zwischen herkömmlichen und Bagatellschaden bisher unklar war, wurden in der Vergangenheit von vielen Versicherungsgesellschaften die Kosten für ein Gutachten mit dem Zusatz abgeschmettert, dass ein Kostenvoranschlag ausreichend gewesen wäre. Inzwischen gibt es dazu Gerichtsurteile, die die Grenze zwischen Bagatellschaden und größerem Reparaturaufwand aus einem Unfall heraus auf ca. 750  € festgelegt haben. Doch selbst auf den ersten Blick vermeintliche Kleinschäden können sich bei modernen Fahrzeugen schnell in einer Größenordnung über 750 € bewegen aufgrund der empfindlichen elektronischen Bauteile. Genannt seien hier als Beispiel die Sensoren für Airbags und Seitenaufprallschutz. Selbst eine Lackierung von Stoßfängern, wird schnell ausgesprochen teuer, da bei Lackierarbeiten die Teile ab-, angebaut und zerlegt werden müssen. Oft kommen noch lackierte oder unlackierte Schutzleisten, Prallelemente hinterm Stoßfänger dazu.

Vorteil: Wir als Gutachter erstellen auch einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten und erarbeiten bei Bedarf auch ein vollwertiges Gutachten.

Allgemeine Info

Viele Autofahrer wissen dabei nicht, dass auch Kfz-Gutachter Kostenvoranschläge übernehmen. Beauftragen Sie nun Ihren Gutachter bei einem vermeintlichen Bagatellschaden, entstehen keine zusätzlichen Kosten, falls der Schaden nun doch größer wird und ein Gutachten erfordert. Ihr Gutachter wird Sie entsprechend informieren und dann anstelle von einem Kostenvoranschlag ein Kfz-Gutachten erstellen. Hätten Sie nun jedoch einen Kostenvoranschlag von Ihrer Autowerkstatt, könnten Sie anhand dieser Kostenaufstellung auch nicht die zusätzlichen wirtschaftlichen Einbußen wie Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert bzw. Restwert einfordern. Vertrauen Sie sich aber Ihrem Gutachter an, sind Sie immer auf der sicheren Seite, denn der Gutachter weiß natürlich, ab welchem Schadensumfang ein Kostenvoranschlag infrage kommt. Sie können sich dann darauf verlassen, dass Sie immer den Ihnen maximal zustehenden Betrag erhalten.


Telefonische Erreichbarkeit auch am Wochenende: 030 915 65 124  oder mobil unter 0163 93 88 8 88

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