Rechtsanwalt

Rechtsanwalt – Verkehrsrechtsanwalt

Die Rechtsanwaltskosten im Haftpflichtschaden werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Sie benötigen dafür keine Rechtsschutzversicherung!

Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen bei der Durchsetzung des Gutachtens und ist unabdingbar bei Schmerzensgeldansprüchen oder auch bei Streitigkeiten. Bei der Wahl eines Rechtsanwalts empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, ein Fachanwalt hat mehr Erfahrung auch in aktuellen Belangen, was das Verkehrsstrafrecht angeht.

Ohne Rechtsanwalt werden leider oft nur unbefriedigende Ergebnisse bei der Schadensregulierung erreicht, da viele Versicherungsunternehmen mit ihrem Schadensmanagement berechtigte Forderungen zu kürzen versuchen.

Der Rechtsanwalt kämpft auf Ihrer Seite und ermöglicht eine bessere Schadensregulierung.

Diese Forderungen könnten Ihnen unter anderem zustehen:

  • Abschleppkosten
  • Standkosten
  • Entsorgungskosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Arzt- und Heilbehandlungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Sterbekosten
  • Hinterbliebenenrente
  • Sterbegeld
  • Erwerbsausfall
  • Verdienstausfallschäden
  • Fortkommensschäden

Hierbei kann Sie nur ein Anwalt bestens beraten und Ihre Rechte durchsetzen.

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