Abrechnung

Fiktive oder konkrete Abrechnung?

Nach § 249 BGB haben Sie die Entscheidungsfreiheit, ob Sie konkret abrechnen, das heißt, Sie lassen Ihr Fahrzeug reparieren. Sie können auch fiktiv abrechnen, was bedeutet, Sie lassen sich das vom Gutachter kalkulierte Geld auszahlen und können gegebenfalls auch später noch reparieren lassen.

Wichtig: Falls Sie Ihr Fahrzeug selbst nach dem Unfall reparieren sollten oder Sie keine Reparaturrechnung haben, vergessen Sie nicht, uns zu Informieren, damit wir Ihnen eine kostenlose Reparaturbestätigung ausstellen können.

Wir beraten Sie gern, wenn Sie noch Fragen haben. Auch bei der Werkstattsuche und der Suche nach einem Mietwagen als Ersatzwagen, sind wir Ihnen gern behilflich.

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