Rechnungsprüfung

Rechnungsprüfung für KFZ-Schäden, Reparaturen

Soll ich einen Kostenvoranschlag oder lieber ein Gutachten / Kurzgutachten erstellen lassen?

Viele Menschen fühlen sich nach dem Verkehrsunfall verunsichert. Schnell bringen sie ihr Auto in die KFZ-Werkstatt und oft wird dann einfach nur ein Kostenvoranschlag gemacht. Die Werkstätten sind zumeist ausgelastet und haben oft gar nicht die nötige Zeit, sich zu 100% um Ihre Sache zu kümmern. Oft sind diese Kostenvoranschläge fehlerhaft. Stimmt denn der Kostenvoranschlag überhaupt? Wir beschäftigen uns seit Jahren mit diesem Sachgebiet.

Anmerkung:

Ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt ist nicht neutral und hat keine beweissichernde Funktion. Ab einem Schaden von ca. 750 Euro sollte ein Gutachten gefertigt werden. Vorher reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus, besser ist es jedoch, nach dem Verkehrsunfall ein Kurzgutachten vom Gutachter erstellen zu lassen.

Ihr Fahrzeug wird repariert aber die Rechnung erscheint Ihnen nicht nachvollziehbar?

Wir erkennen eventuelle Fehler in der Rechnungsstellung: Ersatzteilpreise, Stundenverrechnungssätze oder auch der Umfang der Reparatur und die Plausibilität können von uns überprüft werden.

Unzufriedene Privatkunden und kleinere Firmen beauftragen uns als unabhängige, gerichtsfähige Sachverständige für die Erstellung von Gutachten, Gegengutachten und Kostenvoranschlägen.

  • Prüfungen von Kostenvoranschlägen und Gutachten im Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden
  • Prüfungen von Rechnungen nach Reparaturen
  • Prüfungen von DEKRA- / Carexpert- / SSH- / Versicherungs- Gutachten
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