Kasko – oder Teilkasko – Schaden

Die Kaskoversicherung zahlt bei einem Schaden am eigenen Auto

Nach dem Unfall: Was kostet die Reparatur?

Im Gegensatz zu der Haftpflichtversicherung für das Auto, die den Schaden des Unfallgegners zahlt. Bei der Kaskoversicherung muss man unterscheiden zwischen der Teilkasko, die im Volksmund oft als Teileversicherung bezeichnet wird, und der Vollkasko, die je nach Ursache und Gutachten einen selbst verschuldeten Schaden ersetzt. Daneben ist im Gegensatz zu der Haftpflichtversicherung die Kaskoversicherung in Deutschland keine Pflichtversicherung. Zudem hängt die Höhe der Beiträge für die Kaskoversicherung von dem Typ des Wagens ebenso ab, wie von einigen anderen Aspekten und Gutachten, den sogenannten weichen Tarifmerkmalen.

Welchen Schaden trägt die Teilkaskoversicherung am Auto?

In der Teilkaskoversicherung ist ein Schaden versichert, der durch Brand oder Explosion am Auto entsteht. Ebenso ist Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder Raub in der Teilkaskoversicherung abgesichert. Die unmittelbare Einwirkung von Blitz, Hagel oder Überschwemmung genauso wie Sturm sind in der Teilkasko versichert, ebenso ein Schaden, der durch herabfallende Bäume und Gegenstände bei Sturm entsteht. Allerdings benötigt der Versicherte ein Gutachten vom Wetteramt über eine Sturmtätigkeit. Wird jedoch das Fahrverhalten des Fahrers durch einen Sturm beeinflusst, ist ein daraus entstehender Schaden in der Teilkasko nicht versichert, in der Vollkaskoversicherung jedoch ist ein solcher Schaden versichert. Kollidiert das Auto mit Haarwild, ist dies ebenfalls ein Teilkaskoschaden. Hier gibt es jedoch zahlreiche Ausschlüsse und die Frage, welche Wildarten dazuzählen, ist ebenfalls oft strittig. Meist wird ein Gutachten notwendig, um einen Schaden abzuwickeln.

Weiterhin gelten alle Glasschäden und Schmorschäden der Verkabelung genauso wie ein Marderverbiss, jedoch nicht seine Folgen als Teilkaskoschaden. Häufig werden Gutachten von einem Sachverständigen verlangt, um die wirkliche Ursache des Schadens zu belegen und eine Entschädigung zu erhalten. Will man völlig abgesichert sein und das Auto gegen jeglichen tierischen Schaden absichern, dann muss man eine der Versicherungen suchen, die ihre Leistungen um Pferde, Schafe, Kühe und verschiedene andere Tiere erweitert haben. Einige wenige Gesellschaften bieten sogar den wirklich vollen Schutz gegen Tierschäden aller Art an und haben die Formulierung Alle Tiere in ihren Bestimmungen aufgenommen. Zwangsläufig wird diese Formulierung aber zu weiteren Gutachten führen, die bei einem Tierschaden am Auto notwendig werden können.

“Ich liebe Autos!”
Putzig, aber folgenreich: Begegnung mit dem Marder.

Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung für das Auto

Im Gegensatz zu der Vollkaskoversicherung, die alle Schäden und ein eventuell erforderliches Gutachten am eigenen Auto trägt, werden von der Teilkaskoversicherung lediglich die oben genannten Schäden laut Gutachten übernommen. Außerdem wird bei der Berechnung der Beiträge für die Teilkaskoversicherung kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Das Auto wird mittels einer Typklasse eingestuft und so der Beitrag berechnet. Gutachten haben jeweils bundesweit die Typklassen der Fahrzeuge für alle Versicherer festgelegt. Daneben ist für den Beitrag noch ausschlaggebend, an welchem Ort in Deutschland das Auto angemeldet wird. Weiter reduzieren lässt sich der Beitrag für die beiden Kaskoarten durch eine Selbstbeteiligung. Je größer diese Selbstbeteiligung gewählt wird, desto geringer ist der Beitrag für die Kaskoversicherung. In der Kaskoversicherung bekommt der Fahrzeughalter bei einem Schaden normalerweise keinen Mietwagen gestellt. Außerdem können andere Bedingungen sehr unterschiedlich ausfallen oder gegen einen zusätzlichen Rabatt oder Gutachten eingeschlossen werden, wie die Werkstattbindung oder eine Garagenpflicht, bei der das Fahrzeug nachts in einer abschließbaren Garage untergebracht werden muss.

Kasko – Schaden

Kasko – Schaden: Sie haben Schuld am Unfallhergang
Haftpflicht – Schaden: Sie sind unschuldig

Wenn Sie Schuld am Unfall haben und eine Kaskoversicherung besitzen, so können Sie auch Ihren eigenen Schaden beheben lassen. Sie haben die Wahl, den Schaden reparieren oder sich den Betrag auszahlen zu lassen. Beim Kaskoschaden haben Sie keine freie Wahl eines Sachverständigen, sondern müssen Ihre Versicherung informieren, die Ihnen dann weitere Anweisungen gibt. Das sieht dann häufig so aus: Lassen Sie einen Kostenvoranschlag machen oder wir schicken Ihnen einen Gutachter.
Wichtig: Achten Sie darauf, ob Sie einen Kaskovertrag mit Werkstattbindung haben oder ohne.
Es ist nicht immer ratsam den Kasko – Schaden über die Versicherung abzuwickeln: Bei Kleinschäden lohnt es sich oft nicht, da Ihr Schadensfreiheitsrabatt gekürzt werden kann.

Neuer Service für Sie beim Kasko – Schaden

Beim Kaskoschaden sind Sie im Nachteil, da die Kosten eines freien Gutachters meist nicht erstattet werden. Laut AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) sind Sie im Kaskoschadenfall bei Ihrer Versicherung weisungsgebunden. Sie haben allerdings die Möglichkeit, trotzdem einen freien KFZ-Gutachter zu beauftragen.

Für 200 – 500 € (je nach Aufwand und Schadenshöhe) bekommen Sie von uns eine günstige, neutrale und unabhängige Kalkulation. In einigen Fällen übernimmt die Kosten der Kalkulation sogar die Kaskoversicherung. Sonderfälle können teurer werden.

Ihr Vorteil: Für relativ geringe Kosten bekommen Sie eine unabhängige Kalkulation für einen bezahlbaren Preis.

Siehe dazu unseren Beitrag!

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