Haftpflichtschaden

Erklärung Haftpflichtschaden

Auf Deutschlands Straßen gibt es jedes Jahr um die 2,4 Millionen Unfälle. Nutzen Sie Ihre Rechte und machen Sie das Beste aus diesem Geschehen. Sie sind unschuldig in einen Unfall geraten, dann spricht man vom Haftpflichtschaden. In diesem Fall haben Sie Rechte, die Sie auch nutzen sollten.

Freie Wahl des KFZ-Sachverständigen / Gutachter, Anwalt, der Reparaturwerkstatt

Die Sachbearbeiter der Versicherungen kennen die Rechte der Geschädigten meist ganz genau und versuchen mit Ihrem Schadensmanagement Kosten zu sparen. Der Vorteil der Versicherung ist aber nicht Ihr Vorteil. Bedenken Sie, selbst wenn Sie Ihr Fahrzeug günstig reparieren lassen, Sie sind es, der nach dem Geschehen einen Unfallwagen besitzt und den Wagen irgendwann auch wieder mal veräußern möchte.

Versicherungen haben zum Teil eigene Gutachter. Es gibt aber auch Fälle, in denen Versicherungen mit Gutachtern zusammenarbeiten. Das sollten Sie wissen, denn es ist meist zu Ihrem Nachteil.

Nur ein freier Gutachter kann frei arbeiten

Nur ein freier Gutachter kann den Schaden an Ihrem KFZ frei bewerten. Oder lassen Sie Ihre Steuererklärung vom Finanzamt machen?

Jeder Halter eines KFZ (PKW, LKW, Motorrad, Anhänger) muss eine Haftpflichtversicherung haben. Die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden, der angerichtet wurde, jedoch nicht den eigenen Schaden. Dazu benötigt man eine Kaskoversicherung.

Zusammenfassung

Wählen Sie den KFZ-Sachverständigen, den Gutachter Ihres Vertrauens selber aus. Nur er kann Sie objektiv im Schadenfall beraten und steht Ihnen bei Ihren Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Sie haben im Haftpflichtschaden die Wahl auf Auszahlung des Geldes oder auf einer Reparatur des beschädigten Fahrzeuges. Auch bei alten Autos haben Sie ein Anrecht auf die Reparatur in einer Markenwerkstatt. Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter freie Werkstattwahl. Eine Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine sachgemäße und fachgerechte Reparatur Ihres Unfallfahrzeuges.

Versicherungen haben kein Recht Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben. Es ist meist auch davon abzuraten, die Partnerwerkstätten der Versicherer zu nehmen.

Vorsicht: Wenn Sie sich auf die Ratschläge der gegnerischen Versicherung einlassen, besteht das Risiko das Sie keinen Schadenersatz zu 100% erhalten und sogar auf eine Beweissicherung verzichten. Stellen Sie sich vor, es kommt im Nachhinein zum Streit. Wichtige Themen wie Wertminderung, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall werden so oft einfach unter den Tisch gekehrt.

Haftpflichtschaden Tipps

Wenn Sie nach dem Unfall Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, müssen Sie diese auch belegen! Wir als versicherungsunabhängige KFZ-Gutachter  helfen Ihnen hierbei.
Wir stellen versicherungsunabhängige und werkstattungebundene Gutachten aus. Am gleichen Tag erfahren Sie die Schadenshöhe, bekommen wissenswerte Informationen über den weiteren Ablauf, sowie wichtige Tipps nach dem Unfall mit Ihrem Kraftfahrzeug (PKW, LKW) oder Motorrad.
Im Gutachten sind unter anderem Daten wie Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, eventuell anfallender Restwert und Wertminderung enthalten, die wir als Gutachter berechnen und ermitteln. Bei anderen Schadensersatzansprüchen wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Arztkosten, Folgeschäden, Finanzierungskosten und weitere Kosten sollten Sie einen Anwalt konsultieren.


Wir als KFZ-Gutachter beraten Sie gern neutral und unabhängig.
Tel: 030 91565124 oder 0163 93 88 8 88
Auch am Wochenende sind wir für Sie da!
Nach oben scrollen
Call Now Button