Gegengutachten

Unzufrieden mit einem Gutachten?

Dann holen Sie sich ein Gegengutachten!

Sie hatten einen Unfall, alles ging so schnell und Sie haben den Gutachter der gegnerischen Versicherung oder einen Gutachter Ihrer Versicherung kommen lassen. Noch ist es nicht zu spät!

Wenn Sie mit einem Gutachten der Versicherung oder einem anderen Gutachter unzufrieden sind, überprüfen wir das Kfz-Gutachten gern für Sie und erstellen ein Gegengutachten.

Wir arbeiten nicht für Versicherungen oder einer Organisation wie TÜV, DEKRA, Carexpert,SSH, u.a. und sind somit frei und unabhängig.  

Unsere Gutachten sind von hoher Qualität und gerichtsfähig!

Viel Erfahrung im Sachverständigenwesen und kompetente Anwälte stehen Ihnen auf Wunsch zur Durchsetzung Ihrer Interessen einen schnellen Regulierung bei.

Gegengutachten

Im Jahr 2012 erhielten wir einen Anruf von einem besorgten Kunden.

Hier die Geschichte dazu:

Der Kunde hatte einen Motorradunfall und meldete diesen bei der Versicherung des Unfallgegners. Die Versicherung befragte den Herrn kurz zum Unfall und fragte, wohin wir den Gutachter schicken können, um den Schaden aufzunehmen. Der Geschädigte stimmte ein und da er das Motorrad schon in einer Werkstatt abgestellt hatte, sollte die Besichtigung auch dort geschehen. Ein paar Tage später kam der Gutachter dorthin. Es kam kein Versicherungsgutachter, sondern ein Gutachter der mit Versicherungen zusammenarbeitet. Der Gutachter nahm den Schaden auf und schickte das Gutachten an die Versicherung, damit die den Schaden regulieren könne. Der Kunde war bei der Schadensaufnahme nicht vor Ort, es wurde einfach vergessen, ihn zu Informieren.

Nach vier Wochen bekam der Kunde das Gutachten von der Post und war sich unsicher, ob dies stimmen konnte. Also konsultierte er einen Anwalt. 3.600,00 Euro sollte er bekommen wenn er das Motorrad reparieren ließe. (4.500 € Wiederbeschaffungswert, 700  € Restwert) Der Anwalt stellte fest, um ihm helfen zu können, benötige er ein Gutachten eines freien Gutachters.

Wir erhielten den Auftrag für das Gegengutachten und besichtigten zusammen mit dem Kunden das Motorrad. Das Ergebnis war, dass das Motorrad nicht nur hinten sondern auch seitlich einen Schaden von diesem Unfall hatte, den der Gutachter, der von der Versicherung beauftragt worden war, entweder übersehen oder einfach weggelassen hatte.

Wir fertigten ein brauchbares Gutachten an und ermittelten einen Wiederbeschaffungswert von 5.500,00 Euro also 1.000,00 Euro mehr, einen Restwert von nur 500,00 Euro und Reparaturkosten von über  5.000,00 Euro

Es ergab sich in diesem Fall einen klarer Vorteil für den Kunden.

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