Oftmals wird eine leicht streifende Beschädigung der Stoßfängerverkleidung und des Kotflügels des Fahrzeuges mit leichtem Abrieb an der Fahrzeugfelge als leichter Schaden abgetan, da beim Reifen keine Kontaktspuren zu sehen sind. Tatsächlich aber ist der Einfluss und die Wucht des Aufpralls auf die Achsgeometrie mit dem bloßen Auge ohne Vermessung nicht so ohne weiteres zu beurteilen.
Auch wenn keine sichtbaren Spuren an Reifen und Felgen zu sehen sind, kann der Zustand der Bauteile in Mitleidenschaft gezogen sein. Schon ein leichter Aufprall oder Anstoß rechtsseitig auf das Rad kann sich bis auf das Lenktrapez bis zur rechten Achshälfte ausbreiten und durch die Massenträgheit des Rades des Fahrzeuges einen Schaden verursachen.
Was zuerst als ein leichter, einfacher äußerlicher Unfallschaden aussieht, entpuppt sich dann meist als eine folgenreiche Geschichte. Denn die Krafteinwirkung bei und nach einem Aufprall kann mehr als nur Beulen und Kratzer verursachen, die man mit dem bloßen Auge nicht erkennen kann.
Wichtig bei der Achsvermessung: vorher Reifendruck prüfen, Beladung des Fahrzeuges bei der Achsvermessung nach Herstellerangaben berücksichtigen. Wir empfehlen Ihnen gern eine Werkstatt die Ihre Achsvermessung durchführt.