Nur ein KFZ Wertgutachten vom KFZ-Sachverständigen dokumentiert den Wert Ihres Fahrzeugs. In folgenden Situationen ist ein Wertgutachten hilfreich:
- bei Kauf oder Verkauf Ihres Fahrzeuges
- zur Finanzierung eines gebrauchten Fahrzeuges durch die Bank
- zur Ermittlung des richtigen Tarifes bei Ihrer Versicherung
- bei einer Erbschaft
- bei Beendigung eines Leasing-Vertrages
- zur Vorlage beim Finanzamt
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Eine Fahrzeugbewertung ist immer individuell. Kein Fahrzeug gleicht dem anderen. Daher muss das für das Wertgutachten vorgesehene Fahrzeug erst einmal besichtigt und ausführlich geprüft werden. Grundlage für die Fahrzeugbewertung sind in der Regel die Marktdaten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) oder der Firma Schwacke.
Bei klassischen Fahrzeugen werden zum Beispiel der Marktspiegel von Classic-Data genutzt. Bei Sonderfahrzeugen gibt es in der Regel keine Vergleichsdaten oder Marktanalysen. Hier müssen wir als Kfz-Gutachter eigene Nachforschungen betreiben.
Als wesentlichen Anteil an der Fahrzeugbewertung fließt der Zustand des Fahrzeuges in das Wertgutachten ein. Pflegezustand (Raucherfahrzeug, PKW eines Tierhalters), Unfallschäden und Verschleiß (dazu gehört auch der Zustand des Lacks, ist das Fahrzeug ein Garagenfahrzeug oder immer der prallen Sonne ausgesetzt) sind ebenso wichtig wie die Laufleistung oder vorhandene Sonderausstattungen. Hier gibt es so viel zu beachten, dass die Besichtigung des Fahrzeuges nicht zu umgehen ist. Ein telefonisches Gutachten, oder eine Stellungnahme aufgrund von Fotos ist nicht möglich. Von derartigen Anfragen bitten wir daher abzusehen.
Die wichtigste Aufgabe des Kfz-Gutachters ist die Definition des Fahrzeugwertes. Dieser kann sich wesentlich unterscheiden, je nachdem, ob ein Fahrzeug bei einem Händler oder privat gekauft oder verkauft wird. In diesem Zusammenhang tauchen die folgenden Begriffe auf, die wir hier kurz erläutern möchten:
Händlereinkaufswert
Dieser Wert findet sich in den Listen der DAT und von Schwacke. Handhabung und Ermittlung unterscheidet sich nicht von der Ermittlung des Händlerverkaufswertes. Der Händlereinkaufswert bildet häufig die Basis einer steuerlichen Bewertung bzgl. des erzielbaren Veräußerungswertes eines Fahrzeugs. Fahrzeuge, die aus dem Betriebsvermögen heraus verkauft werden, sind grundsätzlich nach dem gültigen Händlereinkaufswert zu bewerten.
Händlerverkaufswert
Dieser Wert ist den Tabellen der sogenannten Schwacke-Liste bzw. den Marktanalysen der DAT zu entnehmen, sie fußen auf Ermittlungen von An- und Verkäufen bei repräsentativen Gebrauchtwagenhändlern. In diesen Veröffentlichungen sind die durchschnittlichen Händlerverkaufswerte der verschiedenen Fahrzeuge notiert. Dieser Wert gilt grundsätzlich für verkehrssichere, mängelfreie und fahrbereite Fahrzeuge. Abweichungen durch höhere oder geringere Laufleistung, als dem Alter entsprechend zu erwarten wäre, oder auch vorhandene Sonderausstattungen können anhand von Korrekturtabellen berücksichtigt werden. Der Händlerverkaufswert bildet die Basis, um den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln.
Marktwert
Dieser Wert entspricht dem privaten Handelswert eines Fahrzeugs und ist daher mehrwertsteuerneutral. Ein Marktwert muss in der Regel für Fahrzeuge ermittelt werden, die nur sehr selten gehandelt werden. Dazu gehören klassische oder auch individuell angefertigte oder umgebaute Fahrzeuge. Meist liegt der Marktwert deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert, sofern dieser für das in Frage kommende Fahrzeug überhaupt feststellbar ist. Der Marktwert hat in den letzten Jahren bei Kaskoversicherungen für klassische Fahrzeuge (Oldtimer) wieder an Bedeutung gewonnen. Die preisgünstigen Sonderversicherungen für Oldtimer entschädigen in der Regel auf Basis des Marktwertes. Es existieren für klassische Fahrzeuge besondere Marktspiegel, die sich überwiegend am privaten Fahrzeughandel orientieren und Preisnotierungen für den Marktwert bieten. Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die sogenannten Youngtimer. Wer hier kein Wertgutachten vorlegt, zahlt unverhältnismäßig viel für seine Kasko-Versicherung. Ein 25 Jahre alter BMW kann gepflegt in Top-Zustand sein, aber auch ziemlich runtergekommen. Die Versicherung geht ohne Gutachten von letzterem aus und versichert nach dem Alter. Das geht ins Geld, aber richtig.
Wiederbeschaffungswert
Hierunter versteht man die Summe, die es bedarf, ein gleichwertiges Fahrzeug wiederzubeschaffen. Das ist vor allem nach einem Totalschaden oder Diebstahl ein wichtiger Wert. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Händlerverkaufswert und wird in der Regel als Schadenssumme bei Haftpflichtschäden herangezogen, sollte die Höhe der Reparaturkosten die Feststellung des Wiederbeschaffungswertes notwendig machen. Gleiches gilt für Kaskoschäden, auch hier ist der Wiederbeschaffungswert von nicht unerheblicher Bedeutung.
Zeitwert
Der Zeitwert ist ein Begriff, dessen Zenith längst überschritten ist. Er wird noch gebraucht, ist allerdings veraltet, Man nennt das jetzt Händlereinkaufswert. Bei Totalschäden oder Diebstahl wurde früher von den Versicherern immer nur der Zeitwert ersetzt. Dies wurde inzwischen dahingehend geändert, dass die Versicherungen den höheren Wiederbeschaffungswert zu ersetzen haben.
Wertgutachten beim Kauf oder Verkauf
Wer schon einmal seinen Gebrauchten verkauft oder gekauft hat, der weiß wie wichtig feilschen ist. Um seine Position sicherer durchzusetzen, ist ein Wertgutachten hilfreich, denn es legt den Wert des Fahrzeuges um das es geht fest und der Spielraum des Bietens wird geringer.
Experten sagen, dass ein Wertgutachten zwar nicht die Bibel ist, also nicht Gottes Wort, aber es bietet eine solide Orientierungshilfe. Eine Fahrzeugbewertung durch einen unabhängigen Gutachter bringt eine neutrale, realistische Einschätzung des tatsächlichen Marktwerts eines konkreten Fahrzeugs. In der Bewertung werden neben Kaufpreis und Marktlage vor allem die individuelle Ausstattung, Laufleistung, technischer und optischer Zustand, Unfallhistorie oder die Zahl der Halter eines Fahrzeugs berücksichtigt. Nicht jeder VW Golf aus dem Baujahr 2014 hat die gleiche Ausstattung, von der PS-Zahl angefangen bis zur hochwertigen Bose-Anlage zur Innenraumbeschallung.
Ein Wertgutachten lohnt sich für Verkäufer und Käufer!
Der Auftrag für ein Wertgutachten kann für beide sinnvoll sein: Ein kluger Verkäufer sichert damit seine Preisforderung ab, ein pfiffiger Käufer kann so einen möglicherweise überhöhten Preis drücken. Wenn sich beide am Ende die Gebühren für das Gutachten teilen oder sie vom Kaufpreis abziehen, ist Verkäufer und Käufer geholfen.
Gutachten nicht für die Ewigkeit
Aber nicht nur beim Verkauf lohnt sich ein Gutachten. Auch wenn es um Versicherungswert, vor allem um Zahlungen nach einem Unfall oder einem Diebstahl geht, dient das Wertgutachten als Bemessungsgrundlage und kann Streit vermeiden helfen. Wichtig: die Wertermittlung gilt nicht für die Ewigkeit. Gerade im aktuellen Zusammenhang mit dem Dieselskandal können Dieselfahrzeuge massiv an Wert verlieren. Wer also sein Fahrzeug verkaufen will, sollte die aktuelle Marktlage berücksichtigen und nicht allzu lange mit dem Verkauf warten, wenn das Gutachten erst einmal erstellt ist.