Unfall im Urlaub

Berlin! Berlin! Wir fahren nach Berlin!

Die „echten“ Berliner sind schon da, sie kennen ihre Stadt und ihre Probleme. Davon gibt´s auch auf der Straße genug. Es werden immer mehr Baustellen, gerade in Richtung Sommer findet man sie überall! Und kommt die Urlaubszeit oder ein lange Wochenende, eine Großveranstaltung, werden die Berliner mehr! Es kommen Gäste ohne Ende in die Hauptstadt, viele mit Auto. Vielleicht sind Sie auch dabei, der Sie gerade diese Zeilen lesen, weil Sie gerade einen Kfz-Gutachter suchen. Bestimmt haben Sie sich Ihren Hauptstadturlaub anders vorgestellt, aber jetzt ist es passiert … . Hatten Sie gerade einen Unfall, lesen Sie unbedingt weiter unten weiter!

Oft haben die Berliner Respekt, wenn sie ein fremdes Zulassungszeichen sehen und lassen einem Münchner, Dresdner oder Bonner Autofahrer auch mal in einer verzwickten Situation den Vorrang. So unfreundlich sind die Berliner gar nicht! Der Berliner Verkehr ist schließlich auch für die Einheimischen nicht immer einfach. Trotzdem kracht es schnell mal, wenn der Besucher müde ist oder der Spreeaner ungeduldig. Es ist statistisch nicht erfasst, wie viele Nicht-Berliner an Berliner Unfällen beteiligt sind, zumal wir ja noch die Tausenden von Brandenburger Pendler haben, die dann auch als Nicht-Berliner zählen würden. Ein Überblick zu Unfällen in der Urlaubszeit von Kfz-Gutachter Tino Scheibner aus Berlin:

Mehr Unfälle im Sommer

Zahlen des Statistischen Bundesamtes weisen darauf hin: Jahr für Jahr macht die Unfallstatistik im Juli- und August einen Knick nach oben. Verantwortlich ist dafür – neben den vermehrten Staus – die höhere Zahl an Autos, die zur klassischen Große-Ferien-Zeit auf den Straßen unterwegs ist. Das Problem kennen Sie als Autofahrer, genauso wie wir als Kfz-Gutachter: Blockierte Straßen, verstopfte Stadtautobahnen, und dazu hohe Außentemperaturen, die die Konzentrationsfähigkeit sinken lassen.

Kühler Kopf ist wichtig!

Stellen Sie sich vor – oder lieber doch nicht, Sie stehen  gerade im Stau auf der Berliner Stadtautobahn, auf dem Weg zur Ostsee, im Kopf schon im Urlaubsmodus, und plötzlich kracht es. Sie mitten drin. In diesem Fall sollten sie das in der Fahrschule Gelernte aus ihrem Gedächtnis kramen: Anhalten, Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen und das Warndreieck aufstellen. Bitten Sie Unfallzeugen darum, zu warten, und leisten Sie – falls notwendig – erste Hilfe. Bei Verletzten, Streit mit dem Unfallverursacher oder einem Unfallverursacher mit Nicht-EU-Kennzeichen sollte die Polizei verständigt werden. Die fotografische Dokumentation der Unfallstelle – mittlerweile sind ja auch Videos vor Gericht maßgeblich – und das Erstellen eines Unfallberichts empfehlen wir als Kfz-Gutachter in Berlin mit Nachdruck. Je eindeutiger die Beweise, desto unwahrscheinlicher sind spätere Auseinandersetzungen mit der Versicherung.

Kostenvoranschlag oder Kfz-Gutachter? Was sagt die Versicherung?

Hören Sie nicht unbedingt auf die Versicherung in diesem Fall. Sie will die Kosten für ein Gutachten sparen und setzt auf den Kostenvoranschlag. In einem Kostenvoranschlag treten aber nicht unbedingt alle Schäden zutage, nicht alles ist gleich sichtbar. Häufig wird dann bei der Reparatur noch mehr entdeckt und sie werden von der Werkstatt angerufen und befragt dazu, wie verfahren werden soll. Jetzt wird es kompliziert, welcher Schaden war vielleicht schon vor dem Unfall da? Mit einem Gutachten wäre das nicht geschehen, da wird beweiskräftig jeder Schaden aufgenommen. Wir als Gutachter sehen eindeutig mehr! Das ist unser Job: Der Kfz-Gutachter gibt eine neutrale, nachvollziehbare und nachprüfbare Beurteilung der Schäden ab. Eine, die auch vor Gericht Bestand hat! Ohne die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen droht die Gefahr, dass der Geschädigte auf unerwartet höheren Kosten sitzen bleibt. Das Gutachten dient auch der Feststellung des Nutzungsausfalls und der voraussichtlichen Mietwagenkosten. Wichtig ist vor allem: Sie haben als Geschädigter Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter. Einen Kostenvoranschlag müssen Sie dagegen noch aus eigener Tasche bezahlen.

Sie haben als Geschädigter Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter.

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