Unfallgutachten gekürzt – was nun?
Sollte ein von uns angefertigtes Gutachten von einer Versicherung gekürzt werden, so melden Sie sich bitte, wenn wir uns nicht schon gemeldet haben.
Sehr oft werden Gutachten standardmässig und willkürlich von Versicherungsunternehmen oder deren Prüfunternehmen wie z.B. DEKRA, Carexpert, ControllExpert, Eucon, Claim Controlling und andere gekürzt.
In den meisten Fällen kann man dagegen vorgehen. Stundenverrechnungssätze, UPE Aufschläge, Lackmaterial sind die häufigsten Kürzungspositionen.
Rechtlich bestehen große Chancen, sich selbst bei kleineren Gutachtenkürzungen der Versicherungen und Ihrer Prüfunternehmen mit Erfolg zur Wehr zu setzten.
Auch KFZ-Werkstätten sind hiervon betroffen. Hier werden regelmäßig durch elektronische Prüfberichte im Auftag der Versicherungsunternehmen willkürlich die Rechnungen geschmälert. Da leider viele keine Ahnung der umfassenden Thematik haben lassen Sie die Kürzungen oftmals zu und die Versicherung ist mit Ihren Kürzungsmethoden Erfolgreich .
KFZ-Werkstätten haben es so immer schwieriger Gewinne zu erwirtschaften.
Lassen Sie sich von den Kürzungen nicht verunsichern!
Wir kümmern uns um Sie!
Alles zum Thema Kürzungen (Versicherung, Werkstatt, Gutachter)
Als freier und neutraler Gutachter sehen wir es als unsere Pflicht an, Sie auch über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, welche die Beziehung Gutachter, Versicherung und Kfz-Werkstatt in ein besonderes Licht stellt. Viele Autofahrer kennen sich zwar mit ihrer eigenen Autoversicherung ganz gut aus, wenn sie aber bei einem Unfall Geschädigte sind, und die gegnerische Versicherung den Schaden begleichen muss, wissen nur die wenigsten Unfallopfer um ihre Rechte. Von den Versicherungen wird das inzwischen derart ausgenutzt, dass Fachanwälte und Verbände dieses Verhalten in den strafrechtlichen Betrugsbereich rücken. Wir wollen uns nicht nur deutlich von diesen Machenschaften distanzieren, wir stellen uns auch eindeutig hinter unsere Kunden, die ein Gutachten von uns durchführen lassen.
Wenn der Unfallgeschädigte zweimal Opfer wird
Der Fall ist beinahe typisch: ein Autofahrer wird schuldlos in einen Unfall verwickelt, die Schuldfrage ist eindeutig. Er beauftragt einen Gutachter mit der Schadensermittlung und sendet das Kfz-Gutachten an die Versicherungsgesellschaft. Die erstattet jedoch nicht den Schaden, sondern kürzt ihn erst einmal. Beträge zwischen 500 und 1.500 Euro sind keine Seltenheit und machen schnell bis zu 30 Prozent der im Gutachten festgestellten Kosten aus. Meist dienen Gegengutachten als Argument, die Unfallopfer meinen dann, ihr Gutachter hätte zu viel verlangt und sie akzeptieren die Schadensminderung. Die Versicherungen sparen so Schadenserstattungen im dreistelligen Millionenbereich, also ein lohnendes Geschäft auf Kosten der Unfallgeschädigten.
Das smarte Streichen der Versicherer
Insbesondere, wenn Sie ein Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen (weil Sie es selbst oder nur teilweise instand setzen lassen wollen) und eine fiktive Abrechnung wählen, wird besonders schnell gestrichen: Kosten zur Verbringung in die Kfz-Werkstatt, die Ersatzteilkosten der Kfz-Werkstatt und selbst den Restwert (merkantiler Restwert) streichen die Versicherer gerne zusammen, ebenso wie den Einsatz teurer Werkzeuge und Messgeräte in der Kfz-Werkstatt. Die Geschädigten gehen dann oftmals davon aus, dass diese Streichung zu Recht erfolgte – schließlich wurde das Fahrzeug ja tatsächlich nicht zur Kfz-Werkstatt gebracht. Das ist oftmals auch die Idee bei der Versicherung. Allerdings sind das Erstattungskosten, die Ihnen in jedem Fall zustehen. Schließlich könnten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch für eine Reparatur entscheiden.
Ihr uneingeschränktes Recht: freie Wahl von Kfz-Werkstatt und regionaler Fahrzeugwert
Beim merkantilen Restwert gehen gar Weisungen an Kfz-Gutachter, wonach der Restwert über die Daten bestimmter Online-Plattformen ermittelt werden soll. Wie viele Menschen wissen, gibt es vieles – so auch Autos – im Internet deutlich günstiger als in der eigenen Region. Dabei steht dem Kunden aber die Wertermittlung nach Vorgaben aus der eigenen Region zu. Aber auch die Reparaturkosten durch Lackiererei oder Kfz-Werkstatt werden gerne auf das Niveau einer Billigwerkstatt gestrichen. Dabei haben Sie als Geschädigter die freie Werkstattwahl. Sie können also nach der oftmals teureren Vertragswerkstatt des Herstellers abrechnen, das Fahrzeug aber zu einer günstigeren Werkstatt bringen – das ist Ihr Recht als Unfallgeschädigter.
Das Gutachterbüro, das Schäden ausschließlich zu Ihrem Vorteil kalkuliert
Wir stehen zu hundert Prozent hinter unseren Kunden. Sie können bei uns daher nicht nur ein Gutachten erstellen lassen. Ist der Schaden zu gering und Sie müssen wegen der Wirtschaftlichkeit auf einen Kostenvoranschlag zurückgreifen, erstellen wir ein entsprechendes Kurzgutachten für Sie. Sollte die gegnerische Versicherung zudem beginnen, die von uns ermittelten Schäden zu streichen, sind wir umgehend für Sie da und setzen unsere Gutachten in der ursprünglichen Form bei der Versicherung für Sie durch. Solche Gutachtenskürzungen durch die Versicherung sind für uns nicht hinnehmbar. Es gibt inzwischen auch zahlreiche Gerichtsurteile zugunsten der Geschädigten.
Bringen Sie ein gekürztes Gutachten sofort zu uns – wir setzen es für Sie ohne Mehrkosten durch!
Übrigens dürfen Sie auch unabhängig vom Schadensumfang – also auch bei einem Bagatellschaden, einen Fachanwalt zurate ziehen, den die Versicherung ebenfalls bezahlen muss. Auch hier sind wir Ihnen in und um Berlin gerne behilflich. Hat ein Versicherer also die Gutachtenskosten des von uns berechneten Kfz-Gutachtens gekürzt, zögern Sie keinesfalls, uns umgehend zu informieren.
Wir setzen Ihren Schaden umfänglich durch. Notfalls machen wir es wie ein Berliner Kollege und stellen Betrugsanzeige gegen die Versicherung. Selbstverständlich bedeutet das Durchsetzen eines gekürzten Gutachtens keine zusätzlichen Kosten für Sie.