Bei Unfallschäden im Radbereich oder bei starken Unfällen sind Achsvermessung sowie Rahmenvermessung bzw. Karosserievermessung wichtig – nach Beurteilung durch den KFZ-Sachverständigen. Die Achsvermessung nach einem Unfallschaden wird auch oft Eingangsmessung genannt. Wichtig ist für das Gutachten, die Achse nicht einstellen zu lassen!
Wir empfehlen diese immer beim Hersteller zu machen. Dabei müssen die Herstellervorgaben beachtet werden. Unter anderem Beladung des Fahrzeuges, Reifengröße, Profiltiefe, Reifenluftdruck, Höhenmessung am Fahrzeug. Sollten die Werte, wie zum Beispiel die Spur, der Sturz an der Vorder- oder Hinterachse außerhalb der Toleranz liegen, weist dies auf Schäden an der Achse hin. Einstellen sollte man nur, wenn man Teile tauscht. Übrigens bestehen Achsen nicht mehr wie früher aus sogenannten Starrachsen, sondern aus mehreren Teilen. Einige können bei einem Unfall zu Schaden kommen.
Mein Tipp
Haben Sie nach einem Unfall, z.B. einem Auffahren auf den Bordstein bei höherer Geschwindigkeit, den Verdacht, dass etwas mit Ihrem Auto nicht stimmt, lassen Sie es besser stehen und vermeiden mit ihm zu fahren. Die Wartezeit auf einen Messtermin beträgt ca. 2 Wochen. Die Auszahlung durch die Versicherung dauert sowieso seine Zeit, nämlich zwischen 2 Wochen bis 2 Monaten. Ein Achsschaden birgt aber ein hohes Risiko für die Fahrsicherheit. Lieber nichts riskieren!