Kasko-Gutachten im Auftrag der Versicherung können fehlerhaft sein. Die großen Sturmschäden in Berlin vom Anfang Oktober haben viele Autobesitzer getroffen, die ihren fahrbaren Untersatz am Straßenrand geparkt hatten. Jetzt müssen die Versicherungen in kürzester Zeit jede Menge Gutachten erstellen lassen. Nicht immer sind diese dann bis auf den letzten Punkt korrekt.
Noch vor einer Weile hätte ich Gutachten zu Kasko-Schäden abgelehnt. Dafür sind die Gutachter der Versicherungen zuständig. Vielleicht liegt es am Klimawandel und den damit verbundenen vermehrt auftretenden Naturkatastrophen wie Stürmen und Starkregen oder daran, dass heutzutage mehr Fahrzeuge finanziert sind und dadurch Kasko-Versicherungen die Pflicht.
Die Fehlerquote steigt
Die Praxis zeigt – das tragen mir meine Kunden zu: Die Zahl der Kaskoschäden und der damit notwendigen Gutachten ist zuletzt stark gestiegen. Viele Versicherungsgutachter scheinen überfordert, die Fehlerquote geht nach oben. Und darunter leiden letztendlich die Versicherungsnehmer.
Daher habe ich mich umstimmen lassen und fertige jetzt auch Kasko-Gutachten an. Allerdings bin ich ein unabhängiger Gutachter (Das ist auch gut so!) und muss vom Auftraggeber bezahlt werden. Es obliegt dann dem Kunden, sein Geld von seiner Versicherung wieder einzufordern.
Gutachten zahlt sich aus
Außerdem kann sich das Gutachten auch in barer Münze auszahlen: Die Gutachter der Versicherer, so ergeben die Aussagen meiner Kunden, haben häufig falsche Stundensätze für die Werkstätten angegeben oder einzelne Reparaturschritte glattweg übersehen. In einem Fall waren es am Ende 2.000€ weniger, die der Kunde zugesprochen bekam. In anderen Fällen um die 1.000€, die der Schaden zu niedrig angesetzt wurde.
Es kann sich daher lohnen ein Gegengutachten zu erstellen. Wir können Kasko-Gutachten auch prüfen oder direkte Kasko-Gutachten anfertigen. Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns am besten noch heute.
Was bedeutet Kasko?
Im polnischen heißt kask der Helm, im spanischen ist die entsprechende Vokabel casco und heißt dort in der Seemannsprache auch Schiffsrumpf. Mit diesem Hinweis kommen wir zu den Wurzeln der Kasko-Versicherung: Casco steht für den fertigen, schwimmfähigen Rumpf ohne die enthaltene Technik, im Gegensatz zu Cargo, der Ladung.
Lange bevor es Kfz-Versicherungen gab, existierten bereits Schiffsversicherungen (z.B. Loyd´s), um die Risiken der Meere für die Schiffseigner abzumildern. Heutzutage versteht man unter einer Kaskoversicherung meist die Vollkasko- oder Teilkasko-Versicherung von Kraftfahrzeugen.
Welche Schäden trägt die Versicherung bei einem Kasko-Schaden?
Unterschieden wird zwischen Teil- und Vollkasko.
Die Teilkasko kommt für Wildunfälle, Diebstahl, Naturkatastrophen und Glasbruch auf. Dazu gehören beispielsweise auch beschädigte Scheinwerfer.
Die Vollkasko reguliert, zusätzlich zum Versicherungsumfang der Teilkasko-Versicherung auch Schäden am eigenen Fahrzeug aus einem selbst verschuldeten Unfall oder bei Fahrerflucht und Vandalismus.
Im Gegensatz zu einem fremd verschuldeten Schaden, werden bei einem Vollkaskoschaden keine Unfallfolgekosten, wie Mietwagen, Nutzungsausfall oder die Wertminderung erstattet. Einzige Ausnahme sind in der Vollkasko Bergungs- und Abschleppkosten.
Versicherung verlangt KFZ-Gutachten
Eines ist bei einem Haftpflicht- und einem Kaskoschaden gleich: Die Versicherung verlangt besonders bei größeren Schäden ein Kfz-Gutachten. Bei einem fremd verursachten Schaden hat man hier meist die freie Wahl des Gutachters. Bei einem Kaskoschaden greift der Versicherer häufig auf seine eigenen Leute zurück.
Der von der Versicherung beauftragte Gutachter stellt sowohl Reparaturkosten und -dauer als auch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs fest. Übersteigen die Reparaturkosten den ermittelten Wiederbeschaffungswert, tritt der Fall des wirtschaftlichen Totalschadens ein und der Kfz-Gutachter ermittelt zusätzlich den Restwert des Unfallfahrzeugs.
Das Kfz-Gutachten ist für den Versicherer Grundlage für die Auszahlung der zu erwartenden Erstattung. Bei der Regulierung werden die Reparaturkosten laut Gutachten oder Kostenvoranschlag erstattet, sofern es sich nicht um einen Totalschaden handelt. Bei einem Totalschaden erhalten Sie lediglich den im Gutachten aufgeführten Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs. Konkret heißt das: wenn Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls noch 10.000€ wert war und der Restwert 1.000€ beträgt, bekommen Sie von der Versicherung 9.000€ erstattet.
Wenn sich das Auto noch reparieren lässt, also kein Totalschaden vorliegt, beachten Sie bitte, dass Privatpersonen die Mehrwertsteuer nur nach erfolgter Reparatur erhalten. Als Nachweis dafür dient dann entweder die Reparaturrechnung oder ein Nachgutachten durch den Kfz-Sachverständigen, in dem er die sach- und fachgerechte Instandsetzung bestätigt wird.
Was kostet ein Gutachten?
Ein Kasko-Gutachten kostet je nach Aufwand und Schaden am Fahrzeug zwischen 200 und 1.000€. Dieser Aufwand kann sich lohnen, wenn zur Folge die Entschädigungssumme für das beschädigte Auto höher ausfällt.